Krippen:
Die gesetzlichen Vorgaben in Baden Württemberg definieren diese Gruppen folgendermaßen:
Krippengruppen betreuen bis zu 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren. Zur Betreuung stehen pädagogische Fachkräfte (in der Regel Erzieherinnen oder Kinderpflegerinnen) zur Verfügung.
Krippengruppen sind mindestens 16 Stunden in der Woche geöffnet. Ein gesonderter Schlafraum ist erforderlich.