Betreute Spielgruppen:
Die gesetzlichen Vorgaben definieren diese Gruppen folgendermaßen:
Betreute Spielgruppe betreuen bis zu 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren. Zur Betreuung steht eine pädagogische Fachkraft (in der Regel eine Erzieherin oder eine Kinderpflegerin) und eine weitere geeignete Person zur Verfügung. Diese weitere Person darf auch eine Mutter sein. Betreute Spielgruppen sind zwischen 10 und 15 Stunden in der Woche geöffnet. Ein gesonderter Schlafraum ist nicht erforderlich.